BSW-Kundgebung zum Beginn des Nord-Stream-Prozesses am 14.10.

Aktuell
, 9. Oktober 2026

Am 14.10. um 8.30 Uhr veranstaltet das BSW Hamburg eine Kundgebung vor dem Oberlandesgericht unserer Hansestadt.

Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines wird der Strafprozess gegen einen Tatverdächtigen, den früheren ukrainischen Offizier Serhij K. eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, als führendes Besatzungsmitglied der Segeljacht „Andromeda“ an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines am 26. September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Von einem Boot aus soll er mit Tauchern Sprengsätze mit Zeitzündern an drei der vier Röhren angebracht haben.

Nach Auffassung des BGH, der über eine Haftbeschwerde des Angeklagten zu entscheiden hatte, besteht nicht nur ein dringender Tatverdacht gegen Serhij K. Es sprächen auch dringende Gründe dafür, dass der ukrainische Staat den Sabotageakt initiiert und gesteuert habe. Hierzu beruft sich der BGH unter anderem auf die Nutzung von originalen Ausweisdokumenten mit falschen Personalangaben, die Professionalität des Vorgehens und das primär politische Ziel des Anschlags. Darüber hinaus stellte der BGH fest, dass die Tat geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.

Gegen den Angeschuldigten wird in dem am 14.10. beginnenden Prozess von der Generalstaatsanwaltschaft der Vorwurf erhoben, den Tatbestand der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 StGB) in Tateinheit mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) und der Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB) erfüllt zu haben. Der Angeklagte wird darüber hinaus der Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie eines Kriegsverbrechens nach § 11 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) beschuldigt.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, ist mit einer erheblichen Strafe zu rechnen. Allein ein Verstoß gegen § 308 StGB sieht bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor.

Bisher bestreitet Serhij K. jegliche Beteiligung an der Tat.
Auch der von deutschen Ermittlern vermutete Auftrag der ukrainischen Regierung oder des Militärs wird von ukrainischer Seite offiziell bestritten.

Dass der Angeschuldigte Serhij K. zusammen mit anderen Militärangehörigen eigenmächtig entschieden habe, die Erdgasleitungen zu zerstören, darf in Anbetracht der Komplexität der Tat in Zweifel gezogen werden. Ob in dem Prozess hinreichend deutlich wird, inwieweit andere Staaten oder Geheimdienste an der Sprengung beteiligt waren, wird hoffentlich in dem Verfahren geklärt.

„Nord Stream“ ist eben nicht, wie Angela Merkel mal sagte, ein „rein wirtschaftliches Projekt“, im Gegenteil: Nord Stream war immer auch ein politisches Projekt.

Zum Abschluss sei noch der vielsagende Hinweis erlaubt, dass die Bundesregierung eine Inbetriebnahme der Pipelines bisher zwar ausgeschlossen hat, von US-amerikanischer Seite allerdings von Investoren Interesse bekundet wurde, das Projekt, das immerhin über 10 Milliarden Euro gekostet hat, zu einem wohl deutlich niedrigeren Kaufpreis zu übernehmen und für die Gasversorgung Deutschlands gewinnbringend zu nutzen.

Das BSW möchte mit seiner Kundgebung an einen fairen Prozessverlauf appellieren und betonen, dass das Strafverfahren möglichst frei von politischen Interessen und Einflussnahme erfolgt. Für die deutsche Justiz dürfte das Verfahren zu einer großen Herausforderung werden.

Lasst uns den Strafprozess aufmerksam verfolgen!

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